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20.01.2021 / Inland / Seite 4

Neoliberaler Blankoscheck

Organklage gegen Bundestag wegen Handelsabkommen CETA: Bundesverfassungsgericht kündigt Urteil für 2. März an

Kristian Stemmler

Auch in der Coronapandemie arbeiten EU und Bundesregierung Hand in Hand mit Wirtschaftslobbyisten daran, sogenannte Freihandelsabkommen voranzutreiben. »Freier Handel – ein Gewinn für alle«, poltert es zum Thema auf der Homepage der Bundesregierung. In der Realität führen diese Abkommen zum Abbau von Arbeiterrechten sowie von Umwelt- und Sozialstandards und vergrößern nur eines, nämlich den Gewinn von Konzernen. Das gilt auch für CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement), das Handels- und Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Kanada, das seit September 2017 in Teilen in Kraft ist. Am 2. März will das Bundesverfassungsgericht, wie es am Dienstag mitteilte, sein Urteil über eine von etlichen Klagen verkünden, die bei ihm in Karlsruhe gegen das Abkommen anhängig sind.

Konkret geht es um eine Organklage der Fraktion der Partei Die Linke gegen den Bundestag, die am 13. Oktober 2020 vor dem Zweiten Senat des Gerichts verhandelt wurde. Sie richte...

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