Nur ein erster Schritt
Auslieferung von Julian Assange an USA vorerst gestoppt. Wikileaks-Gründer weiter in Haft. Verteidigung bereitet Kautionsantrag vor
Ina SembdnerJubel vor dem Gerichtsgebäude Old Baileys in der britischen Hauptstadt London: »Ich ordne die Entlassung an.« Die Vorsitzende Richterin Vanessa Baraitser hat am Montag nach einer Stunde Urteilsverkündung erklärt, dass Julian Assange nicht an die USA ausgeliefert werden dürfe. Der Journalist selbst verfolgte dies wie während des gesamten Prozesses in einem Glaskasten. Zur Begründung führte Baraitser jedoch nicht die zahllosen im Verfahren vorgebrachten Argumente der Verteidigung an.
Sie stützte ihre Entscheidung auf das Suizidrisiko des Gründers der Enthüllungsplattform Wikileaks, wenn er in den USA sogenannten besonderen Verwaltungsmaßnahmen – also Isolationshaft im Hochsicherheitsgefängnis – ausgesetzt wäre, zumal ihm die Nachrichtendienste »feindlich gesinnt« seien. Eine Verurteilung in allen 18 Anklagepunkten des angestrebten Prozesses brächten Assange 175 Jahre ein. Auch wenn Baraitser das repressive US-Gefängnissystem anführte, bescheinigte sie dem 49...
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