Gegen Lohnsplit im Betrieb
Leiharbeit: Teilerfolg für Kampagne – Europäischer Gerichtshof wird über Equalpay entscheiden
Oliver RastDie Forderung ist bekannt: gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Nur: Die Jobrealität zahlreicher Beschäftigter sieht anders aus – vor allem für Leiharbeiter. Nach Jahren, in denen der Konflikt vor Arbeitsgerichten ausgetragen wurde, bewegt sich nun etwas. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt rief am 16. Dezember per Beschluss den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg an. Der Auslöser: Die Entgeltregeln bei der Zeit- und Leiharbeit hierzulande. Ein Teilerfolg für Beschäftigte und deren Unterstützer von der Initiative »Labournet«.
Im Kern geht es darum: Geklärt werden muss die Rechtmäßigkeit tariflicher Abweichungen bei der Bezahlung von Leiharbeitern gegenüber der von Stammbelegschaften. Es gehe um die Frage, ob per Tarifvertrag vom Gleichheitsgrundsatz im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) abgewichen werden könne, teilte das BAG mit. Anlass seien Tarifverträge, die der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) mit mehreren DGB-Gewe...
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