Sieg gegen Inlandsgeheimdienst
Bundesverwaltungsgericht urteilt im Fall Gössner
Markus BernhardtDie fast vier Jahrzehnte andauernde Überwachung des Juristen, Bürgerrechtlers und Publizisten Rolf Gössner war grundrechtswidrig. Wie Gössners Rechtsanwalt Udo Kauß am Donnerstag mitteilte, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Montag die Revision der beklagten Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen – und damit das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW aus dem Jahr 2018 bestätigt.
In dritter und letzter Instanz urteilten die Leipziger Richter, dass die 38 Jahre währende geheimdienstliche Ausforschung Gössners durch das beklagte Bundesamt für Verfassungsschutz unverhältnismäßig und grundrechtswidrig war. »Mit diesem höchstrichterlichen Urteil ist Rolf Gössner, den der Bundesinlandsgeheimdienst ›Verfassungsschutz‹ zum ›Staats- und Verfassungsfeind‹ erklärt hatte, endlich rechtskräftig rehabilitiert«, unterstrich Kauß in seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme. Damit habe die amtierende Bundesregierung ebenso eine »schwere und blamab...
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