Sieg gegen Inlandsgeheimdienst
Bundesverwaltungsgericht urteilt im Fall Gössner
Markus BernhardtDie fast vier Jahrzehnte andauernde Überwachung des Juristen, Bürgerrechtlers und Publizisten Rolf Gössner war grundrechtswidrig. Wie Gössners Rechtsanwalt Udo Kauß am Donnerstag mitteilte, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Montag die Revision der beklagten Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen – und damit das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW aus dem Jahr 2018 bestätigt.
In dritter und letzter Instanz urteilten die Leipziger Richter, dass die ...
Artikel-Länge: 3879 Zeichen
Alle Inhalte ohne Einschränkung lesen: Mit der gedruckten oder der digitalen Ausgabe der Tageszeitung junge Welt – oder mit einer Kombination aus beiden.
Auswahl und Aufbereitung von Nachrichten kostet Geld. Die jW finanziert sich überwiegend aus Abonnements. Daher möchte wir alle, die unsere Artikel regelmäßig lesen, um ein Abonnement der junge Welt bitten. Bis Ende Januar 2024 brauchen wir weitere 2.300 Print- und Onlineabos, um auch weiterhin Nachrichten und Analysen zu veröffentlichen, die anderswo nicht auftauchen.
Dein Abo zählt!
Weitere Aboangebote für Sie: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.