Flickenteppich und Leerstellen
Bundesjustizministerin legt Gesetzentwurf vor: »Restrukturierung« statt Firmeninsolvenz. Kritik von Fachjuristen, Opposition und Gewerkschaften
Oliver RastInsolvenzen und Konkurse – typische Krisenphänomene. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will nun das Sanierungs- und Insolvenzrecht erweitern und legte am 14. Oktober einen Gesetzentwurf vor. Demnach sollen ins Straucheln geratene Unternehmen infolge eines Restrukturierungsplans erst gar nicht in ein Insolvenzverfahren eintreten müssen. Die Sanierung soll gewissermaßen vorher stattfinden. Dann, wenn Gläubiger mehrheitlich von einer Restrukturierung überzeugt sind. »Einzelne Beteiligte sind fortan nicht mehr in der Lage, einen soliden Sanierungsplan zu blockieren und ein Unternehmen dadurch faktisch in die Insolvenz zu zwingen«, erklärte Lambrecht am 18. November via dpa ihr Vorhaben.
Der Zeitplan ist straff. Bereits am 1. Januar 2021 soll das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz in Kraft treten. Damit müsste es noch im Dezember von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Nur: Die Kritikliste ist lang. Insolvenzrechtler,...
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