Politik vor Recht
EU verständigt sich auf neues Sanktionsregime zur Bestrafung von Individuen bei »Menschenrechtsverstößen«. Kommentar
Wiebke DiehlIndividuelle Sanktionen seien ein gerechteres Instrument als Wirtschaftssanktionen, so die Argumentation der Verfechter eines EU-Sanktionsmechanismus nach dem Vorbild des US-amerikanischen »Global Magnitsky Act«. Niemand könne doch etwas dagegen haben, die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße zur Verantwortung zu ziehen, und dafür reiche die bestehende Gesetzgebung der EU nicht aus. Denn in deren Rahmen können Strafmaßnahmen gegen Individuen derzeit nur in Zusammenhang mit Sanktionen gegen Staaten oder im Rahmen spezieller Sanktionsregime verhängt werden.
Ohne Frage: Den Opfern von Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen muss Gerechtigkeit widerfahren, und Wirtschaftssanktionen, die in erster Linie die Zivilbevölkerung treffen, sind dafür ein denkbar schlechtes M...
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