Jobcenter im Unrecht
Europäischer Gerichtshof: Deutschland darf erwerbslosen EU-Bürgern mit Kindern die Grundsicherung nicht verwehren
Susan BonathMit arbeitssuchenden EU-Bürgern geht die Bundesrepublik restriktiv um. Von Hartz IV und Sozialhilfe sind die meisten ausgeschlossen. Auch ein polnischer Vater hatte 2017 beim Jobcenter Krefeld auf Granit gebissen, obwohl er bereits gearbeitet hatte und seine Kinder in Deutschland beschult wurden. Doch am Dienstag schob der Europäische Gerichtshof (EuGH) dieser Praxis einen Riegel vor: Aufgrund ihres Schulbesuchs hätten die Kinder ein Aufenthaltsrecht. Denn das sei Voraussetzung für den Zugang zu schulischer Bildung. Dieses Recht gehe auf sorgeberechtigte Eltern über, da Kinder sich nicht allein versorgen könnten. Das Jobcenter habe es unterlassen, den Einzelfall zu prüfen.
Der Vater wohnt seit 2013 mit seinen beiden Töchtern in Deutschland. Zunächst übte er mehrere abhängige Beschäftigungen aus, Ende 2016 wurde er erwerbslos. Einige Monate lang gewährte das Krefelder Amt der Familie Hartz IV, doch eine Verlängerung lehnte es 2017 ab. Begründung: Der Mann ...
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