Arbeitsschutz verhackstückt
Regierung will Leiharbeit und Werkverträge bei Tönnies und Co. verbieten. Unternehmer sehen Freiheit eingeschränkt. DGB warnt vor Schlupflöchern
Simon ZeiseMan lausche den Worten des Arbeitsministers: Hubertus Heil (SPD) hatte nach den Covid-19-Ausbrüchen in mehreren Fleischfabriken angekündigt, Werkverträge und Leiharbeit in der Branche ab 2021 zu verbieten. Schon stehen die Lobbyisten der Industrie im Bundestag Schlange, um Regeln aufzuweichen und Schlupflöcher ins Gesetz zu drücken.
Am Montag fand im Arbeits- und Sozialausschuss des Bundestags eine öffentliche Anhörung zum von Heil entworfenen »Arbeitsschutzkontrollgesetz« statt. Es sieht vor, dass Kerntätigkeiten in der Fleischwirtschaft wie Schlachten, Zerlegen und Verarbeiten künftig nicht mehr von betriebsfremden Beschäftigten ausgeführt werden dürfen. Als erste Ausnahme ist schon in Heils Entwurf eine Lücke vorgesehen: Fleischerhandwerksbetriebe mit bis zu 49 Mitarbeitern müssen sich nicht fügen. Eine Steilvorlage für Tönnies und Co. Sie können ihre großen Werke in kleine eigenständige Subunternehmen filetieren.
Dabei ist die Fleischwirtschaft ein Se...
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