Drei Wochen lang gratis gedruckte junge Welt lesen: Das Probeabo endet automatisch, muss nicht abbestellt werden.
Gegen den guten Glauben
Britisches Binnenmarkgesetz: EU sieht »Brexit«-Abkommen verletzt und leitet Verfahren ein
Christian Bunke, ManchesterIm Streit um das britische Binnenmarktgesetz hat die Europäische Union am Donnerstag rechtliche Schritte gegen London wegen Verletzung des EU-Austrittsvertrags eingeleitet. Eine entsprechende Mitteilung wurde von der Kommission an die britische Regierung versandt. Am Dienstag hatte das Unterhaus mit einer deutlichen Mehrheit in dritter Lesung für das Binnenmarktgesetz gestimmt. Der Rechtsstreit zwischen Brüssel und London könnte am Ende vor dem Europäischen Gerichtshof ausgefochten werden.
Großbritannien habe mit dem Gesetzentwurf gegen das Prinzip des »guten Glaubens« verstoßen, so EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Donnerstag. Konkret geht es der EU um den Umgang mit Nordirland und die Frage staatlicher Subventionen und Förderungen. Das geplante Binnenmarktgesetz soll der britischen Regierung größere Freiheiten bei der Vergabe von Subventionen in ...
Artikel-Länge: 2720 Zeichen
Dieser Beitrag ist gesperrt und nur für Onlineabonnenten lesbar. Die Tageszeitung junge Welt finanziert sich vor allem aus den Aboeinnahmen. Mit einem Onlineabo tragen Sie dazu bei, das Erscheinen der jungen Welt und ihre Unabhängigkeit zu sichern.
Für Unentschlossene gibt es die Tageszeitung junge Welt auch am Kiosk, für 2,00 € wochentags und 2,50 € am Wochenende. Alle belieferten Verkaufsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Vollen Zugriff auf alle Artikel bietet das Onlineabo. Jetzt bestellen unter www.jungewelt.de/abo.
Unverzichtbar! Jetzt junge Welt stärken.
Hilfe bei Einlog-ProblemenAbo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.