Sieg der Solidarität
Urteil: Kündigung von Arbeiterin in der Fleischindustrie unwirksam. Günter Wallraff und Gewerkschafter demonstrierten vor Gerichtssaal in Köln
Bernhard Krebs, KölnFreitags ist im katholischen Rheinland eigentlich Fischtag. Für Gülden I. ging es vor dem Kölner Arbeitsgericht dennoch um die Wurst. Die Egetürk GmbH & Co. KG hatte der seit 2018 amtierenden Betriebsratsvorsitzenden fristlos gekündigt. Gleich zweimal: Zunächst im März dieses Jahres mit der Begründung, sie habe 2018 die Wahlen zum Betriebsrat zu ihren Gunsten manipuliert. Die zweite fristlose Kündigung folgte im Mai. Laut der Kapitalseite hatte die 56jährige im Kündigungsschutzverfahren eine falsche Aussage vor Gericht gemacht. Beides bestritt Gülden I. und klagte auf Wiedereinstellung. »Mein Ziel ist es, zurück in den Betrieb zu können. Ich habe nichts verbrochen«, sagte die kämpferische Frau im Gespräch mit jW. Das Gericht bestätigte ihre Sichtweise und erklärte beide Kündigungen für unwirksam. Egetürk-Anwalt Hartmut Braunschneider kündigte an, die Einlegung von Rechtsmitteln zu prüfen.
Wie vergiftet das Verhältnis zwischen Egetürk – der Name leitet...
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