Dämpfer für Preistreiber
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nimmt sich die Bundesnetzagentur die Portokosten der Deutschen Post vor
Bernd MüllerBriefschreiber können demnächst aufatmen: Das aktuelle Briefporto ist wohl rechtswidrig. Das gehe aus Unterlagen der Bundesnetzagentur hervor, berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am Dienstag. Demnach sei die auf Betreiben der Deutschen Post im letzten Jahr beschlossene Anhebung auf 80 Cent nicht vom Postgesetz gedeckt. Ende Juni will sich der politische Beirat der Behörde mit dem Thema beschäftigen.
Auslöser für diese Diskussion ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von Ende Mai (jW berichtete). Das Gericht kam zu dem Schluss, die Portoerhöhung von 62 auf 70 Cent in den Jahren 2016 bis 2018 sei rechtswidrig. Wie die FAZ nun berichtete, gehe die Bundesnetzagentur davon aus, dass »diese Feststellung dem Grunde nach für die erste wie auch die zweite Änderungsverordnung« gelte, da sich beide auf dieselbe Rechtsgrundlage berufen.
Auf Grundlage der zweiten Verordnung wurde das Porto im März 2019 angehoben. Gute Gründe sprächen dafü...
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