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16.05.2020 / Wochenendbeilage / Seite 1 (Beilage)

»Mal so eben ein Verfassungsrecht weggefegt«

Gespräch mit Gabriele Heinecke. Über Demonstrationen unter der Seuchenverordnung, falsche Freunde des Grundgesetzes und Blaupausen für später

Markus Bernhardt

Quer durch die Gesellschaft laufen derzeit Diskussionen über die Verhältnismäßigkeit der staatlichen Maßnahmen im Kampf gegen die Coronapandemie. Sie haben seit Beginn der Einschränkungen mehrere Hamburger Organisationen und Bündnisse, zuletzt auch am 1. Mai, beraten und vor Gerichten vertreten, um das Versammlungsrecht durchzusetzen. Wie war die Haltung der Hamburger Behörden?

Die Polizei ging davon aus, dass alle Versammlungen aufgrund der »Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2« verboten sind. Nicht das Grundgesetz, sondern die Verordnung sei anzuwenden. Versammlungen seien nur im Zuge der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach der Seuchenverordnung zulässig. Seit Mitte/Ende März geht das so: Jemand meldet eine Versammlung an, und die Polizei erklärt, sie werte das als Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach der Verordnung. Sie fragt die Gesundheitsbehörde nach ihrer Einschätzung der Gefährdung. Die stützt sich auf die Empfe...

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