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Rechtsterroristen verurteilt
Haftstrafen für Mitglieder der Gruppe »Revolution Chemnitz«. Rolle des Verfassungsschutzes unklar
Steve HollaskyDie Angeklagten im Prozess um die Gruppe »Revolution Chemnitz« ließen im Laufe der Verhandlung kaum etwas unversucht, um einer Gefängnisstrafe zu entgehen. Erst war die rechtsterroristische Gruppe laut der Aussage eines der Beschuldigten lediglich ein »virtueller Stammtisch«. Dann behauptete Marcel Börger, einer der 16 Strafverteidiger, die Inhalte der Chatgruppe seien nur »dummes Geschwätz«. Zuletzt stellte der Anwalt eines der Angeklagten einen Befangenheitsantrag gegen alle Richter. Und in seinem letzten Wort vor Verkündung des Urteils zog der Hauptangeklagte Christian K. sogar die Ausbreitung des Coronavirus heran, um »Gnade«, wie er es bei dieser Gelegenheit nannte, für seine Mitangeklagten zu fordern.
Dennoch wurden am Dienstag nachmittag die acht beschuldigten Männer im Alter von 22 bis 32 Jahren vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden zu Haftstrafen zwischen 27 Monaten und fünfeinhalb Jahren verurteilt. Wie der Staatsschutzsenat des OLG unter Vorsitz ...
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