»Wir haben nicht gekämpft, um jetzt aufzugeben«
Verfassungsklage gegen das Verbot der Plattform »linksunten indymedia« angekündigt. Ein Gespräch mit Angela Furmaniak
Oliver RastDas Bundesverwaltungsgericht hatte jüngst im Prozess gegen die linksradikale Onlineplattform »linksunten indymedia« die Sicht des Bundesinnenministeriums bestätigt. Das Verbot nach dem Vereinsgesetz bleibt. Wie beurteilen Sie den Gerichtsbeschluss?
Natürlich haben wir dafür gekämpft, das Verfahren zu gewinnen. Anders als die Frage suggeriert, hat das Bundesverwaltungsgericht das Verbot der Plattform inhaltlich gerade nicht bestätigt. Vielmehr hat sich das Gericht mit den Verbotsgründen nach dem Vereinsgesetz überhaupt nicht auseinandergesetzt, sondern die Klage aus formalen Gründen abgewiesen.
Die Kläger waren demnach nicht klagebefugt.
Ja, aus Sicht des Gerichts. Die Kläger, denen die Verbotsverfügung ausgehändigt wurde und bei denen in ganz erheblichem Umfang bei Hausdurchsuchungen Gegenstände beschlagnahmt wurden, hätten lediglich gegen das Vereinsverbot klagen dürfen, um feststellen zu lassen, dass es gar keinen Verein gibt und sie deshalb gar nicht M...
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