Presse ohne Freiheit
Verbot eines Vereins, der keiner ist: Absurdes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu »linksunten.indymedia.org«
Kristian StemmlerDas Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig vom Mittwoch abend, die Klage gegen das Verbot der Internetplattform »linksunten.indymedia.org« zurückzuweisen, hat scharfe Kritik hervorgerufen. Reaktionäre Kreise bejubelten hingegen die Entscheidung.
Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, bezeichnete das Verfahren am Donnerstag als »juristisch-politische Farce«. Das Verbotskonstrukt habe »absurde Folgen«, erklärte Jelpke. Die von den Behörden als Betreiber der Plattform angesehenen fünf Aktivisten, die die Klage eingereicht hatten, müssten sich schon selbst belasten, um gegen das Verbot klagen zu können. Hintergrund: Der 6. Senat des BVerwG hatte die Klage mit der Begründung zurückgewiesen, die Aktivisten seien nicht klageberechtigt. Eine Überprüfung des Vereinsverbots könne »nur der Verein selbst erreichen«. Doch »linksunten.indymedia.org« war und ist kein Verein. Um vor Gericht klagebefugt zu sein, müsst...
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