Freispruch für Guerilla
Brüsseler Gericht bestätigt: Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) keine Terrororganisation
Nick BraunsDie Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ist keine »terroristische Organisation«, sondern eine Partei in einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt, und kann daher nicht durch das nationale Antiterrorgesetz verurteilt werden. Diese bereits im vergangenen Jahr vom belgischen Revisionsgericht getroffene Entscheidung wurde am Dienstag endgültig und für alle beteiligten Verfahrensparteien bindend vom Kassationshof in Brüssel bestätigt.
Hintergrund war ein Verfahren gegen rund 40 Kurden, denen Spendensammlung, Propaganda und Rekrutierung für die PKK vorgeworfen wurde. Im Jahr 2010 hatte die Polizei deswegen die Studios des Satellitensenders Roj TV, die Räumlichkeiten des Kurdistan Nationalkongresses (KNK) und anderer legaler kurdischer Institutionen in Belgien durchsucht und mehrere hochrangige kurdische Diplomaten festgenommen. In einem weiteren Prozess wurde einem...
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