Klage abgewiesen
Spanien: Berufung auf drittes Kapitel von Helms-Burton-Gesetz zu Kuba gescheitert
Volker HermsdorfExilkubaner, die ausländische Unternehmen vor US-Gerichten wegen der Nutzung ihrer nach dem Sieg der Revolution enteigneten Häuser und Grundstücke auf Schadensersatz verklagen wollen, haben Ende letzter Woche einen Dämpfer erhalten. Die Richterin Cecilia Maria Altonaga vom US-Bezirksgericht in Florida hat am Donnerstag entschieden, ein gegen den spanischen Hotelkonzern Meliá und touristische Buchungsdienste wie Expedia, Booking oder Trivago angestrebtes Verfahren, das am Freitag beginnen sollte, nicht zuzulassen. Damit hat sich die Hotelkette zumindest vorerst mit Erfolg gegen die extraterritoriale Anwendung der US-Blockadegesetze gewehrt.
Meliá war im September mit einer Sammelklage konfrontiert worden, die eine Kanzlei in Miami im Namen von 40 Mandanten eingereicht hatte. Diese Klage, die alle 40 Anlagen des Unternehmens in Kuba betraf, sei »die bisher weitreichendste Aktion unter Berufung auf das dritte Kapitel des Helms-Burton-Gesetzes«, berichtete da...
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