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Noch immer zu niedrig
Vor fünf Jahren wurde der Mindestlohn eingeführt. Extrem niedriger Bezahlung konnte damit ein Riegel vorgeschoben werden, prekäre Beschäftigungsverhältnisse sind aber weiterhin verbreitet
Ralf KrämerVor fünf Jahren wurde der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland eingeführt. Er beträgt seit dem 1. Januar 2020 bundeseinheitlich 9,35 Euro je Stunde, nachdem er zunächst mit 8,50 Euro je Stunde gestartet war. Vorangegangen war eine rund zehn Jahre währende Kampagne zunächst der Gewerkschaften Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) und dann des gesamten Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), die zu einer breiten mehrheitlichen Unterstützung der Mindestlohnforderung in der Bevölkerung geführt hatte. Noch früher hatte die PDS bzw. die Partei Die Linke diese Forderung erhoben, als die Gewerkschaften noch skeptisch waren. Schließlich bedeutet ein gesetzlicher Mindestlohn auch ein Eingeständnis, zu schwach zu sein, angemessene Mindestentgelte mit eigenen tarifpolitischen Mitteln durchzusetzen. Klar ist aber auch, dass es der Druck der Gewerkschaften war, der die SPD und schließlich die große Koalition dazu bracht...
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