Entgrenzte Strafverfolgung
Kriegsverbrechen können inzwischen weltweit geahndet werden. Doch die vorhandenen Mittel des Völkerrechts vermögen aktuelle Fälle bewaffneter Gewalt kaum zu fassen. Mehr und mehr füllen zivilgesellschaftliche Akteure diese Lücke
Leonie HaenchenAm Morgen des 9. August 2018, kurz nach 8 Uhr, zerfetzt eine Bombe einen Schulbus, mitten auf einer geschäftigen Marktstraße in Dahyan im Jemen. 40 Kinder sterben, die meisten unter zehn, alle unter fünfzehn Jahre alt. Die Schulklasse war unterwegs zu einer der wenigen übriggebliebenen Grünflächen der kriegsgeschüttelten Region, einem Friedhof für gefallene Rebellenkämpfer. Der Vorfall erregt weltweites Entsetzen. Auf Twitter und in den Medien kursieren Videos vom Tatort, Menschenrechtsorganisationen analysieren Fotos gefundener Bombensplitter. Kurz darauf wird die von Saudi-Arabien geführte Koalition, die seit 2014 im Jemen einen Krieg gegen die Ansarollah-Miliz führt, verantwortlich gemacht. Die Vorwürfe richten sich auch gegen die USA, auf deren Konto die entsprechende Waffenlieferung gehen soll. Später wird Riad von einem »Fehler« sprechen und ankündigen, die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen.
Doch die Rede von Rechenschaft ist längst zur Floskel ...
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