Wiesencamp droht Räumung
Hambacher Wald: Oberverwaltungsgericht spricht Abholzungsgegnern wegen »Unfriedlichkeit« Versammlungsrecht ab
Manuela BechertDem Wiesencamp der Abholzungsgegner am Hambacher Forst droht die Räumung: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat am Montag eine Beschwerde des Grundstückseigentümers Kurt Claßen, der den Waldbesetzern das Areal 2012 nach einer polizeilichen Räumung zur Verfügung gestellt hatte, abgelehnt. Claßen hatte im August fristgerecht dem Räumungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Aachen widersprochen. Dieser ist jedoch laut OVG unanfechtbar und könnte laut Claßen den Weg für eine erneute Räumung der gesamten Besetzung im Hambacher Forst ebnen.
Verhandelt wurde primär über die Frage, ob die Campteilnehmer, die sich auf die Versammlungsfreiheit berufen, wegen »Unfriedlichkeit« geräumt werden können. In der Begründung des Gerichts wird schwammig formuliert und auf 1.500 Polizeieinsätze verwiesen, welche zwischen Oktober 2018 und Ende Januar 2019 »im Hambacher Forst und den angrenzenden Ortschaften durchgeführt« worden seien. Dabei sei »eine Vielzahl v...
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