»Skandal für die nächsten zehn Jahre«
Nach Urteil zu Sanktionen: Hartz-IV-Bezieher weiter betroffen. Kritiker sehen Entrechtung in Stein gemeißelt
Susan BonathDas staatlich garantierte Minimum beträgt ab sofort nicht mehr null, sondern 70 Prozent des menschenwürdigen Existenzminimums. Und das auch nur bedingt. So in etwa hat es das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vor einer Woche verkündet. Inzwischen ist der anfängliche Jubel bei Sozialverbänden über das Grundsatzurteil leiser geworden. »Man kann sagen, dass hier das oberste Grundrecht für Hartz-IV-Bezieher höchstgerichtlich abgeschafft wurde«, mahnte Harald Thomé vom Erwerbslosenverein Tacheles gegenüber junge Welt. Das hält er für »geradezu fatal«.
In der Tat lautet zwar der Tenor des Urteils, Hartz-IV-Sanktionen von mehr als 30 Prozent seien »unverhältnismäßig« und widersprächen dem Grundgesetz. Dennoch dürfe der Staat das laut BVerfG für die »physische Existenz und soziokulturelle Teilhabe Unabdingbare« trotzdem um diesen Anteil kürzen. Denn dieses müsse nur jemandem gewährt werden, der »seine Existenz nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann«. Arbeitsf...
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