Betreten verboten
Fußballfans dürfen manchmal nicht zu ihrem Lieblingsklub. Behörde: Reine Gefahrenabwehr
Oliver RastAktive Fans der SpVgg Fürth haben jüngst Post vom städtischen Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz erhalten. Das ist die Behörde, die Fußballfans anordnen kann, bestimmte Stadtgebiete für einen gewissen Zeitraum nicht zu betreten. Solche Betretungsverbote drohen Kleeblatt-Fans am 24. November zum Frankenderby gegen den 1. FC Nürnberg im Fürther Sportpark Ronhof.
»Bislang sind sieben Anhängern der Spielvereinigung derartige Schreiben zugegangen«, berichtet Fananwalt Michael Brenner gegenüber junge Welt. Bis zum 13. November hätten sie Zeit, sich schriftlich zum Sachverhalt zu äußern – Anhörung heißt das. Begründet wird die angedrohte Maßnahme mit dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG). Zur »Gefahrenabwehr« dürften laut Brenner die Betroffenen von acht Uhr morgens bis acht Uhr abends ein größeres Areal rund um den Sportpark nicht passieren. Sonst gibt’s ein saftiges Ordnungsgeld.
Der Weiß-grüne Hilfefonds, die Fanhilfe der Kleeblatt-Fans, s...
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