Betriebsform mit Zukunft?
Podiumsgespräch über Genossenschaften: Berliner Senat fördert kollektive Existenzgründer
Ulrike HenningAls erstes Bundesland ermöglicht Berlin die finanzielle Förderung von Genossenschaften durch Existenzgründungsdarlehen. Die seit dem 1. April gültigen Richtlinien dafür wurden am Donnerstag bei einem Werkstattgespräch des DGB und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen in der Hauptstadt vorgestellt. Damit sind in einem klar abgegrenzten Bereich Genossenschaften endlich anderen Unternehmensformen gleichgestellt. Allerdings sind die Darlehen nur möglich, wenn 70 Prozent der Gründungsmitglieder der neu zu gründenden Genossenschaften in Berlin gemeldet sowie erwerbslos, von Arbeitslosigkeit bedroht oder Empfänger von Kurzarbeitsgeld sind. Innerhalb von zwei Jahren sollen sich die Richtlinien bewähren. Die Teilnehmer der gut besuchten Veranstaltung, unter ihnen viele Genossenschafter und Förderer dieses Unternehmensmodells, bezweifelten indes, daß Arbeitslose in dem in der Richtlinie verlangten Maße Bürgschaften aufbringen könnten.
In der Deb...
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