Repression neu definiert
Kommende Woche wird der Bundestag eine Novelle des »Antiterrorparagraphen« 129a beraten
Ulla JelpkeDie Regierungsfraktionen im Bundestag haben sich in dieser Woche auf eine Verschärfung des Paragraphen 129a geeinigt, die durch einen EU-Rahmenbeschluß vom Juni 2002, dem auch die Bundesregierung zugestimmt hatte, vorgegeben war. Danach sollen die EU-Mitgliedsstaaten eine ganze Reihe von Tatbeständen zu terroristischen Akten erklären und entsprechend höhere Strafen festlegen. Die erste Lesung der Gesetzesnovelle wird schon in der kommenden Woche im Bundestag stattfinden.
Der Paragraph des Strafgesetzbuches betrifft die sogenannten terroristischen Vereinigungen. Wie auch bei Paragraph 129 (»Kriminelle Vereinigungen«) führte diese Strafvorschrift in der Praxis dazu, daß auch ohne schwerwiegende Verdachtsmomente repressive Eingriffe wie Verhaftungen, Telefonüberwachungen und Ausspähungen von Personen möglich sind. Am Ende kam es vor allem gegenüber Linken zu Ermittlungsverfahren, die aber nur in fünf Prozent der Fälle zu Prozessen und noch seltener zu Ver...
Artikel-Länge: 4459 Zeichen
Dieser Beitrag ist gesperrt und nur für Onlineabonnenten lesbar. Die Tageszeitung junge Welt finanziert sich vor allem aus den Aboeinnahmen. Mit einem Onlineabo tragen Sie dazu bei, das Erscheinen der jungen Welt und ihre Unabhängigkeit zu sichern.
Für Unentschlossene gibt es die Tageszeitung junge Welt auch am Kiosk, für 1,90 € wochentags und 2,30 € am Wochenende. Alle belieferten Verkaufsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Vollen Zugriff auf alle Artikel bietet das Onlineabo. Jetzt bestellen unter www.jungewelt.de/abo.
Unverzichtbar! Jetzt junge Welt stärken.
Hilfe bei Einlog-ProblemenAbo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.