»Fehlverhalten von Beamten muss geahndet werden«
Verfassungswidrige Verschärfung: Sächsische Opposition reicht Normenkontrollklage gegen Polizeirecht ein. Gespräch mit Enrico Stange
Markus BernhardtAus Protest gegen das sächsische Polizeirecht (beinhaltet Polizeivollzugsdienstgesetz und Polizeibehördengesetz, jW) haben Sie zusammen mit Ihrem Landtagskollegen Valentin Lippmann von Bündnis 90/Die Grünen und dem Prozessbevollmächtigten Matthias Bäcker von der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz am Mittwoch eine Normenkontrollklage vorgestellt. Die im April vom Landtag beschlossenen Gesetzesverschärfungen sollen vom Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig überprüft werden. Welche Probleme gibt es bei dem Vorhaben aus Ihrer Sicht?
Eine ganze Menge. Zuerst werden die Eingriffsbefugnisse weit in das Vorfeld konkreter Gefahren vorverlagert. Dabei werden kaum hinreichende Kriterien formuliert, anhand derer sich Personen so orientieren könnten, dass sie nicht in den Fokus von polizeipräventiven Maßnahmen geraten. Das betrifft Aufenthaltsanordnungen ebenso wie Identitätsfeststellungen und Personenkontrollen.
Was kann Ihre Klage bewirken?
Das Gesetz ...
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