Abschalten, dann prüfen
EuGH-Urteil zur AKW-Laufzeitverlängerung
Hubertus ZdebelSie sind zwar rechtswidrig – aber die maroden belgischen Atommeiler Doel 1 und 2 dürfen mitsamt ihren enormen nuklearen Risiken trotzdem am Netz bleiben? Das ist bislang die Lesart des gestrigen Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Doch möglich ist auch: abschalten, dann prüfen.
Der Reihe nach: Positiv ist das Urteil, weil es feststellt, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen vor Genehmigung einer Laufzeitverlängerung (bis zum Jahr 2025) hätten durchgeführt werden müssen, um eine umfassende Bewertung der damit verbundenen Sicherheitsrisiken vornehmen zu können.
Seit Jahren sind die belgischen Atomanlagen immer wieder wegen gravierender Mängel in den Schlagzeilen. Die Blöcke Doel 1 und 2 sind uralt und seit Mitte der 1970er Jahre in Betrieb.
Wegen Tausender Risse in den Reaktordruckbehältern von Doel 3 und Tihange 2 sorgen sich nicht nur die benachbarten Niederländer, sondern auch die Menschen in der Großregion Aachen. Im F...
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