Ein Jahr nach dem NSU-Prozess
Zwölf Monate nach dem Urteil stehen Mitangeklagte aus der braunen Szene wieder mitten im Leben. Einer, der bereut hat, dagegen noch nicht
Claudia WangerinEin Jahr nach dem Ende des Münchner NSU-Prozesses sind die bekennenden Nazis unter den Mitangeklagten auf freiem Fuß und bewegen sich offen in ihrer alten Szene. Der einzige, der sich nach Meinung von Opferangehörigen glaubwürdig von der braunen Ideologie distanziert und zur Aufklärung beigetragen hat, sitzt unter Zeugenschutzbedingungen in Haft – das bestätigten die Anwälte des 39jährigen Carsten S. diese Woche gegenüber junge Welt. Nicht einmal sie wissen aber, wo und unter welchem Namen ihr Mandant die Jugendstrafe verbüßt, zu der er am 11. Juli 2018 verurteilt wurde, weil er zur Tatzeit um die Jahrtausendwende noch heranwachsend war.
Drei Jahre ohne Bewährung hat S. wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen bekommen, nachdem er gestanden hatte, die spätere mutmaßliche Tatwaffe nach Instruktionen des Mitangeklagten Ralf Wohlleben an die NSU-Terroristen übergeben zu haben.
Wohlleben, der als einziger neben der Hauptangeklagten Beate Zschäpe seit Ende 2011 ...
Artikel-Länge: 9107 Zeichen
Dieser Beitrag ist gesperrt und nur für Onlineabonnenten lesbar. Die Tageszeitung junge Welt finanziert sich vor allem aus den Aboeinnahmen. Mit einem Onlineabo tragen Sie dazu bei, das Erscheinen der jungen Welt und ihre Unabhängigkeit zu sichern.
Für Unentschlossene gibt es die Tageszeitung junge Welt auch am Kiosk, für 1,90 € wochentags und 2,30 € am Wochenende. Alle belieferten Verkaufsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Vollen Zugriff auf alle Artikel bietet das Onlineabo. Jetzt bestellen unter www.jungewelt.de/abo.
Unverzichtbar! Jetzt junge Welt stärken.
Hilfe bei Einlog-ProblemenAbo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.