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Haftstrafe für türkischen Sozialisten
Hamburger Gericht verurteilt Erdal Gökoglu in 129-b-Verfahren. Richter überbieten Staatsanwaltschaft
Martin DolzerNach einem mehr als einjährigen Prozess wurde am Donnerstag der türkische Aktivist Erdal Gökoglu vom Oberlandesgericht Hamburg gemäß Paragraph 129 b zu fünf Jahren Haft verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, dass er zwischen 2002 und 2013 Gebietsverantwortlicher der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) in Hamburg und Berlin gewesen sein soll (siehe jW vom 31.8.2018). Die Staatsanwaltschaft hatte lediglich drei Jahre und neun Monate Haft gefordert, mit Verweis auf die traumatisierenden Erfahrungen des Beschuldigten. Konkrete Straftaten wurden Gökoglu nicht vorgeworfen. Sein »Vergehen«: Er sei auf Veranstaltungen der DHKP-C aufgetreten und habe über seine Erfahrungen und den Widerstand in türkischen Gefängnissen Ende der 1990er Jahre berichtet. Nach Paragraph 129 b des deutschen Strafgesetzbuches werden Personen w...
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