»Einzelfall wird nicht genau betrachtet«
Kabinett will Strafverfahren reformieren. Rechte von Beschuldigten und Verteidigern sollen beschnitten werden. Ein Gespräch mit Lukas Theune
Gitta DüperthalAm Mittwoch hat das Bundeskabinett die Reform des Strafverfahrensrechts auf den Weg gebracht. Bundesinnenminister Horst Seehofer, CSU, freute sich über die erweiterten Befugnisse, weil damit die Verfahren »schneller und effizienter« seien. Gibt es aus Ihrer Sicht Bedarf für eine Neuregelung?
Im Kabinett wurden Eckpunkte der Reform verabschiedet, deren Details noch nicht im einzelnen bekannt sind. Es geht darum, die einfache und, wie Seehofer sagt, »effiziente« Strafverfolgung zu ermöglichen, den Rechtsstaat dabei aber weitgehend außen vor zu lassen. Beabsichtigt ist, auf das Wahren von Beschuldigtenrechten zu verzichten und statt dessen einen verkürzten Prozess machen zu können. Das kennen wir schon aus anderen Ländern, zum Beispiel aus Polen. Schneller werden bedeutet hier, den jeweiligen Einzelfall nicht mehr genau zu betrachten.
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