Betriebsratswahl ungültig
Gerichtsurteil: Daimler hätte an Standorten in Berlin und Gernsbach eigene Interessenvertretungen bilden müssen
Tilman BaurDie Betriebsratswahl des zum Daimler-Konzern gehörenden Betriebs »Zentrale Stuttgart«, die im vergangenen März stattgefunden hat, muss aller Voraussicht nach wiederholt werden. Das Stuttgarter Arbeitsgericht hat die Wahl am Donnerstag für unwirksam erklärt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, eine Beschwerde vor dem Landesarbeitsgericht ist binnen eines Monats möglich. Von der Entscheidung sind 17.000 Beschäftigte des Betriebs Zentrale betroffen. Sie hatten am 1. März 2018 einen neuen, 39-köpfigen Betriebsrat gewählt. Die IG Metall war mit Abstand als stärkste Kraft aus der Wahl hervorgegangen.
Fünf Daimler-Mitarbeiter hatten das Ergebnis im Nachhinein angefochten. Sie hatten verschiedene mutmaßliche Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz ins Feld geführt, die aus ihrer Sicht eine Annullierung der Wahl gerechtfertigt hätten. Die meisten davon waren im Verlauf der ersten Prozesstage hinfällig geworden – aber eben nicht alle.
»Aus formalen Gründe...
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