Freispruch für Feministin
Münchner Amtsgericht wertet Fahne der syrisch-kurdischen Frauenverteidigungseinheiten nicht in jedem Fall als strafbar
Sebastian LippNach einer Reihe von Verurteilungen Angeklagter in ähnlich gelagerten Fällen hat das Amtsgericht München am Freitag die feministische Filmemacherin Uli Bez vom Vorwurf eines Verstoßes gegen das Vereinsgesetz freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr das Teilen eines Facebook-Beitrags vorgeworfen, der die Abbildung einer Fahne der syrisch-kurdischen Frauenverteidigungseinheiten (YPJ) enthielt. »Das ist objektiv nicht verboten«, stellte die Richterin in ihrer knappen Urteilsbegründung klar. Eine Strafbarkeit komme nur dann in Betracht, wenn ein ausdrücklicher Bezug zur verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) hergestellt werde. »Auch nach dem Schreiben des Innenministeriums« ändere sich daran nichts.
Damit spielte die Richterin auf ein Rundschreiben des Bundesinnenministeriums an, auf das sich bayerische Staatsanwälte in der Vergangenheit häufiger bezogen, wenn sie Menschen vor Gericht brachten, die sich öffentlich mit den syrisch-kurdischen Volks-...
Artikel-Länge: 3885 Zeichen
Dieser Beitrag ist gesperrt und nur für Onlineabonnenten lesbar. Die Tageszeitung junge Welt finanziert sich vor allem aus den Aboeinnahmen. Mit einem Onlineabo tragen Sie dazu bei, das Erscheinen der jungen Welt und ihre Unabhängigkeit zu sichern.
Für Unentschlossene gibt es die Tageszeitung junge Welt auch am Kiosk, für 1,90 € wochentags und 2,30 € am Wochenende. Alle belieferten Verkaufsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Vollen Zugriff auf alle Artikel bietet das Onlineabo. Jetzt bestellen unter www.jungewelt.de/abo.
Unverzichtbar! Jetzt junge Welt stärken.
Hilfe bei Einlog-ProblemenAbo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.