Freispruch für Freiheitskampf
Belgisches Gericht: Arbeiterpartei Kurdistans PKK nicht terroristisch. Türkisches Außenministerium verurteilt Entscheidung
Nick BraunsMit einem Freispruch in allen Anklagepunkten endete am Freitag vor dem Revisionsgericht in Brüssel ein seit neun Jahren laufender Prozess gegen 37 kurdische Exilpolitiker. Das Gericht stellte fest, dass das belgische Antiterrorgesetz in dem Verfahren nicht zur Anwendung kommen könne, da es sich bei der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) um keine terroristische Organisation handele.
Die Ermittlungen gegen Institutionen und Persönlichkeiten der kurdischen Diaspora in Belgien hatten 2006 begonnen. Im März 2010 durchsuchte die Polizei dann in mehreren Städten die Räumlichkeiten kurdischer Organisationen sowie das Sendestudio des Satellitensenders Roj TV in Denderleeuw bei Brüssel. Mehrere Vertreter des Nationalkongresses Kurdistan (KNK) und des als eine Art Exilparlament dienenden Volkskongresses Kurdistan (Kongra-Gel) wurden damals festgenommen. Insgesamt wurden 40 Personen angeklagt, darunter die Kongra-Gel-Repräsentanten Remzi Kartal und Zübeyir Aydar sowie d...
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