Kein Interesse an Völkerrecht
USA erheben Anspruch auf kubanisches Eigentum. Für Havanna ist das »null und nichtig«
Volker HermsdorfDas kubanische Außenministerium hat am Montag abend (Ortszeit) in scharfer Form gegen eine Ausweitung der exterritorialen Anwendung der US-Blockade protestiert. Havanna reagierte damit auf die Entscheidung des Weißen Hauses, ab dem 19. März juristische Klagen gegen rund 200 kubanische Unternehmen zuzulassen, die mit früherem US-Eigentum arbeiten, das nach dem Sieg der Revolution im Jahr 1959 verstaatlicht worden war. Das US-Außenministerium hatte die davon betroffenen Firmen bereits im November 2017 auf eine »schwarze Liste« gesetzt. Grundlage für die jetzt erfolgte Verschärfung der Sanktionen ist Teil III des von US-Präsident William Clinton im März 1996 unterzeichneten Helms-Burton-Gesetzes, mit dem die Beziehungen Kubas zu anderen Staaten und ausländischen Institutionen verhindert oder erschwert werden sollen.
Während dieser Teil des Gesetzes von bisherigen Regierungen komplett ausgesetzt worden war, zieht US-Präsident Donald Trump jetzt die Sanktionss...
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