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27.02.2019 / Titel / Seite 1

Zu laut geworden

ATTAC ist laut Urteil des Bundesfinanzhofs nicht gemeinnützig. Weitere Organisationen bedroht. Gesetzesnovelle

Stefan Diefenbach-Trommer

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat laut einem am Dienstag veröffentlichten Urteil der gobalisierungskritischen Organisation ATTAC die Gemeinnützigkeit aberkannt. ATTAC versuche, die politische Meinung zu beeinflussen. Dies trage nicht zur politischen Bildung bei und sei damit nach dem Steuerrecht nicht gemeinnützig.

Die Entscheidung des BFH im Fall ATTAC ist eine Einschränkung zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume. Das Bundesgericht liest das Gesetz so, dass die bei Bildungsarbeit entstehenden Forderungen nicht lautstark verbreitet werden dürfen. Politisch einmischen dürften sich gemeinnützige Vereine und Stiftungen nur, wenn sie einen konkreten Zweck wie Umweltschutz oder Gleichstellung von Frau und Mann verfolgen.

Die große Koalition aus CDU, SPD und CSU hatte in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, das Gemeinnützigkeitsrecht zu verbessern, zu entbürokratisieren und zu vereinfachen. Statt dessen schreibt das Bundesfinanzministerium immer eng...

Artikel-Länge: 3375 Zeichen

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