Zu laut geworden
ATTAC ist laut Urteil des Bundesfinanzhofs nicht gemeinnützig. Weitere Organisationen bedroht. Gesetzesnovelle
Stefan Diefenbach-TrommerDer Bundesfinanzhof (BFH) in München hat laut einem am Dienstag veröffentlichten Urteil der gobalisierungskritischen Organisation ATTAC die Gemeinnützigkeit aberkannt. ATTAC versuche, die politische Meinung zu beeinflussen. Dies trage nicht zur politischen Bildung bei und sei damit nach dem Steuerrecht nicht gemeinnützig.
Die Entscheidung des BFH im Fall ATTAC ist eine Einschränkung zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume. Das Bundesgericht liest das Gesetz so, dass die bei Bildungsarbeit entstehenden Forderungen nicht lautstark verbreitet werden dürfen. Politisch einmischen dürften sich gemeinnützige Vereine und Stiftungen nur, wenn sie einen konkreten Zweck wie Umweltschutz oder Gleichstellung von Frau und Mann verfolgen.
Die große Koalition aus CDU, SPD und CSU hatte in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, das Gemeinnützigkeitsrecht zu verbessern, zu entbürokratisieren und zu vereinfachen. Statt dessen schreibt das Bundesfinanzministerium immer eng...
Artikel-Länge: 3375 Zeichen
Dieser Beitrag ist gesperrt und nur für Onlineabonnenten lesbar. Die Tageszeitung junge Welt finanziert sich vor allem aus den Aboeinnahmen. Mit einem Onlineabo tragen Sie dazu bei, das Erscheinen der jungen Welt und ihre Unabhängigkeit zu sichern.
Für Unentschlossene gibt es die Tageszeitung junge Welt auch am Kiosk, für 2,00 € wochentags und 2,50 € am Wochenende. Alle belieferten Verkaufsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Vollen Zugriff auf alle Artikel bietet das Onlineabo. Jetzt bestellen unter www.jungewelt.de/abo.
Unverzichtbar! Jetzt junge Welt stärken.
Hilfe bei Einlog-ProblemenAbo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.