»Rachejustiz« in Dessau
Trotz fehlender Beweise: Amtsgericht verurteilt Mitglied der Oury-Jalloh-Initiative wegen versuchter Körperverletzung zu Geldstrafe
Susan BonathEin Flüstern geht durch die Zuschauerreihen, als Amtsrichter Jochen Rosenberg am Freitag nachmittag das Urteil verkündet: 15 Tagessätze à 20 Euro wegen versuchter Körperverletzung. Er raunt es so leise, dass es kaum jemand versteht. Doch flüstern ist verboten. Rosenberg wird laut, verhängt – zum zweiten Mal an diesem Tag – ein Ordnungsgeld: 50 Euro soll eine Aktivistin zahlen, ersatzweise zwei Tage in Haft. Als sie sich beschwert, erhöht er auf 100 Euro und fährt fort: Der 63jährige Angeklagte Michael S., Mitglied der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, habe einem Strafbefehl widersprochen, »weil er hier die große Bühne haben und der Polizei den schwarzen Peter zuschieben wollte«. »Rundumschläge« habe S. ausgeteilt. Und: »Sein Feindbild«, so Rosenberg, »hat er deutlich gezeigt: Polizei und Justiz.«
Auf die Beweislage geht der Richter nicht ein. Der Vorwurf: S. beteiligte sich bei der Demonstration am elften Todestag des Flüchtlings Oury Jalloh, dem 7. ...
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