Rein in den Keller
Stuttgarter Mieterin erzielt Teilerfolg vor Gericht
Tilman Baur, StuttgartEine Mieterin des einst besetzten Hauses in der Stuttgarter Wilhelm-Raabe-Straße 4 hat am Freitag vor dem Amtsgericht Stuttgart einen Teilerfolg erzielt. Riem Hamwie hatte eine einstweilige Verfügung beantragt, um an Besitzgegenstände zu gelangen, die auf dem Dachboden lagern. Seit Monaten hat sie keinen Zugang zu den Sachen, weil die Vermieter per Handstreich das Schloss ausgewechselt hatten. Diese Schikane – eine in einer ganzen Reihe – verurteilte der Amtsrichter am Freitag: »Den Besitz gewaltsam an sich zu nehmen und das Schloss auszutauschen, dazu ist der Vermieter nicht berechtigt, für so etwas gibt es Gerichte und Gerichtsvollzieher.«
Von der Schikane waren auch andere Mieter des Hauses betroffen. Zwar hatte Klägerin Hamwie den Dachboden seit 2007 genutzt. Ihr Problem besteht darin, dass sie sich nur auf eine mündliche Vereinbarung berufen kann und im Mietvertrag nichts über die Nutzung fixiert ist. Der Ve...
Artikel-Länge: 2870 Zeichen
Dieser Beitrag ist gesperrt und nur für Onlineabonnenten lesbar. Die Tageszeitung junge Welt finanziert sich vor allem aus den Aboeinnahmen. Mit einem Onlineabo tragen Sie dazu bei, das Erscheinen der jungen Welt und ihre Unabhängigkeit zu sichern.
Für Unentschlossene gibt es die Tageszeitung junge Welt auch am Kiosk, für 1,90 € wochentags und 2,30 € am Wochenende. Alle belieferten Verkaufsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Vollen Zugriff auf alle Artikel bietet das Onlineabo. Jetzt bestellen unter www.jungewelt.de/abo.
Unverzichtbar! Jetzt junge Welt stärken.
Hilfe bei Einlog-ProblemenAbo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.