Elternnachzug ermöglichen
In einer gemeinsamen Presseerklärung äußerten sich am Mittwoch die Landesflüchtlingsräte, Jumen e. V., der »Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge« e. V. und Pro Asyl zur willkürlichen Trennung von Eltern und Kindern. Darin heißt es:
Deutschland ignoriert das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Elternnachzug. Der EuGH hat am 12. April 2018 entschieden, dass unbegleitete Flüchtlinge (…), die zum Zeitpunkt der Asylantragstellung minderjährig waren, ihr Recht auf Elternnachzug behalten, auch wenn sie vor Einreise der Eltern volljährig werden. Das Urteil wird jedoch in der deutschen Praxis nicht umgesetzt, so dass die willkürliche Trennung von Eltern und ihren Kindern weiterhin an der Tagesordnung bleibt.
Derzeit wird unbegleiteten Minderjährigen, die als Flüchtlinge anerkannt wurden, das Recht auf Nachzug der Eltern verweigert, wenn sie vor der Erteilung der Visa für die Eltern volljährig werden. Aufgrund monate- oder jahrela...
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