Besorgte Landesinnenminister
Teile der geplanten Verschärfungen der Polizeigesetze offensichtlich verfassungswidrig
Markus BernhardtDie Innenminister der Bundesländer, die wie aktuell in Berlin, Brandenburg, Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg an Verschärfungen ihrer Polizeigesetze arbeiten, geraten zunehmend unter Druck. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe könnte die geplanten Restriktionen kassieren.
Als Hauptproblem dürfte sich dabei der schwammige und juristisch kaum definierbare Begriff einer »drohenden Gefahr« herausstellen, auf dem die Gesetzesverschärfungen bei der Mehrheit der Bundesländer derzeit noch fußen.
Erste Landesinnenminister – wie etwa Herbert Reul (CDU) aus Nordrhein-Westfalen – rudern daher schon zurück. Bereits am 10. Oktober kündigte Reul an, die Begrifflichkeiten »drohende Gefahr« und »drohende terroristische Gefahr« im neuen Gesetz, das im Dezember im Düsseldorfer Landtag beschlossen werden soll, zu streichen. Bürgerrechtsorganisationen wie Digitalcourage e. V. geht das nicht weit genug: Der Änderungsantrag für den Gesetzentwurf sehe »andere For...
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