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Frauenkörper kontrollieren
Kirsten Achtelik, Eike Sanders und Ulli Jentsch analysieren Strategien der Abtreibungsgegner. Prozess gegen Gynäkologinnen in Kassel beispielhaft dafür
Jana WernerKurz vor der Sommerpause debattierte der Bundestag das »Werbeverbot« für Schwangerschaftsabbrüche (Paragraph 219a des Strafgesetzbuches). Anlass war die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel Ende 2017 zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro. Sie war wegen angeblichen Verstoßes gegen das »Werbeverbot« wiederholt von dem fundamentalistischen Abtreibungsgegner Klaus-Günter Annen angezeigt worden. Im Rahmen einer Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Bund...
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