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Frauenkörper kontrollieren
Kirsten Achtelik, Eike Sanders und Ulli Jentsch analysieren Strategien der Abtreibungsgegner. Prozess gegen Gynäkologinnen in Kassel beispielhaft dafür
Jana WernerKurz vor der Sommerpause debattierte der Bundestag das »Werbeverbot« für Schwangerschaftsabbrüche (Paragraph 219a des Strafgesetzbuches). Anlass war die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel Ende 2017 zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro. Sie war wegen angeblichen Verstoßes gegen das »Werbeverbot« wiederholt von dem fundamentalistischen Abtreibungsgegner Klaus-Günter Annen angezeigt worden. Im Rahmen einer Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zum Thema unter Vorsitz des AfD-Rechtsaußen Stephan Brandner Ende Juni demonstrierte dessen Partei mit der Benennung von Michael Kiworr, einem bekannten »Lebensschützer«, ihren Schulterschluss mit den Abtreibungsgegnern. Auch der Prozess gegen zwei Frauenärztinnen, der am Mittwoch vor dem Amtsgericht Kassel begonnen hat (siehe jW vom Donnerstag), zeigt: Es ist notwendiger denn je, dass sich Feministinnen wieder verstärkt dem Kampf um das Selbstbestimmungsrecht der Frauen über ihren Körp...
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