Klage gegen Spitzelsoftware
Bürgerrechtler reichen Beschwerde gegen »Staatstrojaner« beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein
Markus BernhardtDer Datenschutz- und Bürgerrechtsverein Digitalcourage e. V. hat am Dienstag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Beschwerde gegen den Einsatz von »Staatstrojanern«, Onlinedurchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung eingereicht.
Bei den sogenannten Staatstrojanern handelt es sich um Software, mit der staatliche Stellen, maßgeblich Polizeibehörden und Inlandsgeheimdienste, sich Zugriff auf die Computer und Mobilfunktelefone von Bürgern verschaffen und diese ausforschen können.
Staatstrojaner seien digitale Waffen, mit denen der Staat heimlich in Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte, in informationelle Selbstbestimmung und Meinungsfreiheit der Betroffenen einbrechen könne, betonte der Publizist und Bürgerrechtler Rolf Gössner, der selbst über 40 Jahre hinweg vom Verfassungsschutz überwacht worden ist, am Dienstag in Karlsruhe.
»Es handelt sich um einen der schwersten Grundrechtseingriffe, der auch die Menschenwürde verletzt sowie die...
Artikel-Länge: 3968 Zeichen
Dieser Beitrag ist gesperrt und nur für Onlineabonnenten lesbar. Die Tageszeitung junge Welt finanziert sich vor allem aus den Aboeinnahmen. Mit einem Onlineabo tragen Sie dazu bei, das Erscheinen der jungen Welt und ihre Unabhängigkeit zu sichern.
Für Unentschlossene gibt es die Tageszeitung junge Welt auch am Kiosk, für 2,00 € wochentags und 2,50 € am Wochenende. Alle belieferten Verkaufsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Vollen Zugriff auf alle Artikel bietet das Onlineabo. Jetzt bestellen unter www.jungewelt.de/abo.
Unverzichtbar! Jetzt junge Welt stärken.
Hilfe bei Einlog-ProblemenAbo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.