Kein Schutz vor Armut
Erhöhung des Mindestlohns. Gastkommentar
Ulrich SchneiderAls 2015 endlich auch in Deutschland ein gesetzlicher, flächendeckender Mindestlohn eingeführt wurde, war dies ein Fortschritt, der keinesfalls kleingeredet werden darf. Dies sorgte für eine gewisse Hygiene auf dem Arbeitsmarkt. Ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen wurde eine Grenze gezogen. Ein weiteres Signal: Wenn es auch die vornehmste Aufgabe der Tarifpartner ist, sich auf Löhne und damit auch auf Mindestlöhne zu verständigen, findet dieser Vorrang dort ein Ende, wo es die Tarifautonomie offensichtlich nicht vermag, derlei Ausbeutung zu verhindern und arbeitende Menschen vor Armut zu schützen.
Die Einführung des Mindestlohnes war ein Meilenstein, zweifellos. Warum man jedoch nicht von einem historischen Ereignis sprechen mag, liegt in seiner Höhe begründet. Eine wirklich rationale und stichhaltige Begründung für die 8,50 Euro, mit der der Mindestlohn im Januar 2015 startete, gab es nicht. Es dürfte...
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