Staat lässt nicht locker
»Rolf Gössner gegen die Bundesrepublik Deutschland« geht in die dritte Runde
Markus BernhardtMehr als 38 Jahre lang ist der Bürgerrechtler und Jurist Rolf Gössner von bundesdeutschen Inlandsgeheimdiensten überwacht worden. Erst nach über zwölfjährigem Ringen vor verschiedenen Gerichtsinstanzen hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen im März dieses Jahres entschieden, dass die Bespitzelung Gössners rechtswidrig gewesen sei. Einzig wegen »grundsätzlicher Bedeutung« des Falles hatte das OVG die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Wie Gössners Rechtsanwalt Udo Kauß in einer am Dienstag verbreiteten Mitteilung öffentlich machte, haben die Bundesregierung und das Bundesamt für Verfassungsschutz kürzlich tatsächlich Revision gegen das Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts eingelegt.
»Auch die neue Bundesregierung mit ihrem zuständigen Innen- und Heimatminister Horst Seehofer (CSU) sieht sich offenbar nicht verpflichtet, diesen skandalösen Überwachungsfall endlich abzuschließen und die notwendigen Konse...
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