Öffentlich-privater Kuhhandel
Landgericht Hannover schlägt Kompromiss zur Rettung des ÖPP-Projekts Hansalinie vor. Betrug an Steuerzahlern, Betreiber zufrieden
Ralf WurzbacherIn der Streitsache »A 1 Mobil« gegen die Bundesrepublik zeichnet sich wie erwartet ein Kuhhandel zu Lasten der Allgemeinheit ab. Ein am vergangenen Freitag vom Landgericht Hannover unterbreitetes Vergleichsangebot sieht kurz- und längerfristig erhebliche Mehrkosten für den Bund im Zusammenhang mit dem Betrieb der sogenannten Hansalinie vor. Während Vertreter der Bundesregierung dem Vorstoß skeptisch begegneten, äußerte sich die Klägerseite vom Grundsatz her positiv. Das Bundesverkehrsministerium will nun binnen eines Monats entscheiden, ob es auf den Kompromiss eingeht. Im Falle einer Ablehnung soll am 24. August ein Urteil gefällt werden.
Wie berichtet, betreibt die »A 1 Mobil GmbH« einen rund 70 Kilometer langen Abschnitt auf der Autobahn 1 zwischen Bremen und Hannover. Das Konsortium hatte die Strecke in öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP) von 2008 bis 2012 saniert und sechsspurig ausgebaut und soll für die Dauer von 30 Jahren mit Einnahmen aus der...
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