Anerkannte Schwarzfahrer
München: Freispruch für Aktivisten, die offen ohne Ticket mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs waren
Sebastian Lipp, MünchenWer offen ohne Ticket in die Bahn steigt und dort mit Flugblättern gegen die Kriminalisierung des Schwarzfahrens und für einen kostenlosen öffentlichen Personenverkehr demonstriert, macht sich nicht strafbar. Das stellte das Landgericht München bereits Ende vergangener Woche in einem Verfahren gegen Dirk Jessen fest. Der hatte sich am 2. und 3. März 2015 mit vier weiteren Personen an einer angekündigten »Aktionsschwarzfahrt« von Kempten über München, Nürnberg und Frankfurt am Main nach Gießen beteiligt.
Die Vorsitzende Richterin ging in ihrer mündlichen Urteilsbegründung auf die Formulierung im Strafgesetzbuch ein, mit der der Tatbestand der illegalen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel beschrieben wird: »Warum heißt es im Gesetz ›erschleichen‹ und nicht ›benutzen‹? Damit hat der Gesetzgeber klargemacht, dass es nicht um jegliche Benutzung von Verkehrsmitteln ohne Ti...
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