Absolution für 3.000 Euro
Verfahren gegen NSU-Aktenvernichter »Lothar Lingen« mit Geldauflage eingestellt
Markus MohrDer Initiator der »Operation Konfetti« im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) soll 3.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, dann wird das gegen ihn geführte Verfahren wegen Strafvereitelung im Amt eingestellt. Der Referatsleiter Axel M. alias »Lothar Lingen« hatte im November 2011 Akten über V-Leute im Bereich Rechtsextremismus vernichten lassen – wenige Tage, nachdem durch den Tod der Neonazis Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt der »Nationalsozialistische Untergrund« (NSU) aufgeflogen war. Diese Woche berichtete die Tageszeitung Die Welt unter Berufung auf ein Schreiben der Kölner Staatsanwaltschaft von der Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage.
Über die Gründe der Aktenschredderei hatte »Lingen« 2012 den ersten Untersuchungsausschuss des Bundestages zum NSU belogen: Er habe lediglich abgelaufene Aktenbestände aus Gründen des Datenschutzes löschen wollen. Ein direktes Vertuschungsmotiv sei ihm fremd gewesen, weil er dienstlich nichts mit ...
Artikel-Länge: 3568 Zeichen
Dieser Beitrag ist gesperrt und nur für Onlineabonnenten lesbar. Die Tageszeitung junge Welt finanziert sich vor allem aus den Aboeinnahmen. Mit einem Onlineabo tragen Sie dazu bei, das Erscheinen der jungen Welt und ihre Unabhängigkeit zu sichern.
Für Unentschlossene gibt es die Tageszeitung junge Welt auch am Kiosk, für 2,00 € wochentags und 2,50 € am Wochenende. Alle belieferten Verkaufsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Vollen Zugriff auf alle Artikel bietet das Onlineabo. Jetzt bestellen unter www.jungewelt.de/abo.
Unverzichtbar! Jetzt junge Welt stärken.
Hilfe bei Einlog-ProblemenAbo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.