CETA bricht EU-Recht
Simon ZeiseEs geschehen noch Zeichen und Wunder. Überraschend hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag geurteilt, dass Schutzabkommen für Investoren nicht mit der Rechtsprechung der europäischen Wirtschaftsunion vereinbar sind.
Geklagt hatte der niederländische Versicherungskonzern Achmea. Die Manager wollten ihre Gewinnansprüche in der Slowakei geltend machen. Dabei bezogen sie sich auf das »Abkommen zur Förderung und zum Schutz von Investitionen« (BIT), das 1991 die Regierung der Niederlande mit der damaligen Führung der Tschechoslowakei vereinbart hatte. Sollte der Fall eintreten, dass sich ein Investor der einen Vertragspartei mit der anderen Seite uneins werde, könnte in letzter Instanz ein privates Schiedsgericht eine finale Entscheidung treffen, heißt es darin.
2004 privatisierte ...
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