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Gewerkschaften reizen das restriktive deutsche Streikrecht nicht aus
Johannes SupeWarnstreiks müssen nicht auf wenige Stunden beschränkt bleiben und Arbeitskämpfe könnten über Ausstände hinausgehen – zu diesem Urteil kommt eine aktuelle juristische Untersuchung von gewerkschaftlichen Maßnahmen in Tarifauseinandersetzungen. Eine Ausweitung von wenige Stunden dauernden Warnstreiks hin zu ganztägigen Arbeitsniederlegungen, wie sie zuletzt von der IG Metall vorgenommen wurde, ist demnach gänzlich legal. Möglich wären in der BRD auch noch weiterführen...
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