Ich will meine Akte
»Uneingeweihte Unterquelle« westdeutscher Geheimdienste. Zum Verfahren Hans Modrow gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, vormals Reichsgericht
Robert AllertzHeute beginnt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verfahren Hans Modrow gegen die Bundesrepublik Deutschland. Im September 1933 fand in diesem Hause, im selben Saal, ein Verfahren statt, in dem es um Brandstiftung und Hochverrat ging. In der Nacht zum 28. Februar 1933, also vor genau 85 Jahren, brannte der Reichstag.
Das Bundesverwaltungsgericht ist nicht das Reichsgericht und die Bundesrepublik Deutschland nicht das Nazireich. Damals ging es um Leben und Tod, heute nur um ein paar Akten. Der Reichstagsbrandprozess von 1933 hat also nichts mit dem heutigen Verfahren zu tun.
Als der Reichstag brannte, war Hans Modrow fünf. Sein Vater war Mitglied der NSDAP. In der Weltwirtschaftskrise hatte er seine kleine Bäckerei verloren, und er hoffte, sie wiederzubekommen, wenn er sich der Nazipartei anschließen würde. Die Ernüchterung kam noch vor den Flugzeugen, die zehn Jahre später das Dorf überflogen. Sie luden ihre Bomben über dem vor dem Krieg vier ...
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