Rechtsphilosophie
Während die im Feudalismus herrschende Rechtsphilosophie letztlich mit Bibel und Offenbarungen bewiesen und begründet wurde, war die klassische bürgerliche Rechtsphilosophie ihrem Anspruch, der Absicht ihrer Produzenten und der Tendenz nach rational, Erfahrung und Verstand waren ihre Erkenntnismittel. Glauben und Wissen traten in wechselseitige Opposition. Nach den Scholastikern wird das Diesseits von Gesetzen regiert, die das Jenseits erlassen hat; nach den Aufklärern soll die Rechtsordnung nichts anderes sein als realisierte Vernunft, als ein Medium für die rationale Gestaltung der Gesellschaft durch den Menschen.
Zu den Fundamentalauffassungen der klassischen bürgerlichen Rechtsphilosophie zählt die Aussage, dass jeder Mensch von Natur aus die gleiche Vernunft und die gleichen Bedürfnisse habe (Hobbes). Die Selbstkennzeichnung der bürgerlichen Rechtsphilosophie als allgemein-menschliche widerspiegelt die objektive Progressivität, das heißt die im Inter...
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